Manuskript B weicht in diesem und den folgenden Kola stark ab.
Zeichen über Rasur geschrieben.
Nach Fotokollation von MAH 16861 (FHG 1) ist der untere Teil des Zeichens pát, dessen oberer Teil auch in KUB 31.127 autographiert ist, noch vorhanden.
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Bereits Güterbock H.G. 1958a, 241a verweist auf den babylonischen Ursprung dieser Anrede.
Babylonisches Motiv, vgl. zuerst Güterbock H.G. 1958a, 241b.
In Manuskript A1 ist nicht – wie in Manuskript B und auch sonst – taknaš gewählt, sondern die Form dāgazipaš.
Der Fokus, der im hethitischen Text durch die Setzung des betonten Personalpronomens ausgedrückt ist, ist hier und im Folgenden mittels Großschreibung markiert.
Je nach der für duddu- angesetzten Bedeutung variieren die Übersetzungen: Lebrun R. 1980e, 101: „toi, tu ne cesses de diriger le pays“; Görke S. 2000a, 17:„über dem Land lässt du Gnade walten“; Singer I. 2002c, 36: „you are ruling the lands“; Hoffner H.A. – Melchert H.C. 2008a, 403; „you have mercy upon the land(s)“; Schwemer D. 2015, 385 übersetzt mit „you rule the lands mercifully“. Hier ist die von Tischler J. 2008a, 183 vorgeschlagene Bedeutung 'gnädig behandeln' gewählt.
Übersetzung zu Manuskript B: „Die Grenzen aber setzt DU“.
Babylonisches Motiv, vgl. zuerst Güterbock H.G. 1958a, 241b.
HED K, 155 beurteilt zik=pat ḫandanz(a) [a]nda genzū daškeši als zusammengehörig und übersetzt mit „you (are) the righteous one (that) ever takest pity“, lässt dabei aber das noch einmal folgende zik=pat außer Acht.
Dass mugauwar nicht 'Bitte' heißt, sondern eher das 'Herbeirufen' eines Gottes bezeichnet, hat Melchert H.C. 2010f nachgewiesen. Zu den unterschiedlichen Gebetstypen des Hethitischen vgl. auch Laroche E. 1964-1965a. Hier ist wohl gemeint, dass der Sonnengott auf die Herbeirufung hört und erscheint.
Übersetzung zu Manuskript B: „[Die Anrufung] (er)hörst DU“.
Güterbock H.G. 1978b, 226, Singer I. 2002c, 36 und Schwemer D. 2015a, 386 interpretieren dUTU-uš als Vokativ, vgl. Hoffner H.A. – Melchert H.C. 2008a, 245 zu Nominativ in Vokativfunktion. Als Nominativ wie hier interpretiert auch CHD P, 222b.
Schwemer D. 2013a, 111 bezieht diese Aussage auf das Gerichtsverfahren, also: „du läßt ihn (vor Gericht) obsiegen.“
Babylonisches Motiv, vgl. zuerst Güterbock H.G. 1958a, 241b.
Babylonisches Motiv, vgl. zuerst Güterbock H.G. 1958a, 241b.
Während Lebrun R. 1980e, 419 aus der gegenüber den mittelhethitischen Versionen veränderten Selbstbezeichnung des Betenden als „Menschenkind“ eine „phase de réelle démocratisation“ ableitet, vermutet Singer I. 2002c, 6f. hierin das Bemühen, die Sterblichkeit des Betenden in den Vordergrund zu stellen. Schwemer D. 2015a, 375 vermutet mit Güterbock H.G. 1978a, 130, dass es sich um einen Entwurf handele, oder vielmehr um eine Schülertafel, in dem „Menschenkind“ lediglich als Platzhalter diente.
Funktionsspektrum von -ške-.
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